AGB
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Sager-2Rad AG und den Webauftritt www.sager-2rad.ch.
Sager-2Rad AG behält sich das Recht vor, die AGB‘s jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB`s
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Lieferungen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertrags-abschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.
3. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.
4. höhere Gewalt
Ist die Sager-2Rad AG an einer ordnungsgemässen Leistung infolge höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, beispielsweise Naturkatastrophe, behördlicher Anordnung der vollständigen oder teilweisen Schließung oder erhebliche Einschränkung des Zugangs aufgrund einer Epidemie oder Pandemie, Streik, Arbeitskampf oder Rohstoffmangel, ganz oder teilweise gehindert, hat die Sager Velos + Motos AG das Recht, die Lieferfristen entsprechend zu verlängern, anzupassen oder den Kaufvertrag zwischen der Sager-2Rad AG und dem Käufer zu kündigen.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist.
Unsere Standorte Emmenbrücke und Malters:
Sie können unsere Produkte an unseren beiden Standorten in Emmnenbrücke und Malters in vielen Varianten und Ausführungen besichtigen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homage, Google oder Local.ch . Sie finden bei uns an beiden Standorten viele Produkte am Lager
Sämmtliche Aufträge an uns für Produkte oder Dienstleistungen werden schriftlich erfasst, Telefonische oder Persönliche Bestellungen gelten nach Gesetz als Vertrag und werden nach Absprache auch ohne schriftliche Bestätigung ausgeführt und müssen vom Kunden bezalht werden.
6. Preise und Bezahlung
Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt Bar oder mit Post-/Maestro-Karte, Mastercard, Visa, V-Pay, Twint, WIR Card, WIR App, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Offensichtliche oder Manipulierte Preise auf der Homepage oder im Laden sind nicht verbindlich. Druck und Satzfehler vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.
8. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen
9. Garantie
Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer 7 hiervor hinausgeht, muss separat vereinbart werden.
Jedes Fabrikneue Produkt, dass bei uns erworben wird, ist mit 2 Jahren Herstellergarantie abgesichert. Ausgeschlossen ist jedoch eine Garantie Verlängerung auf in Garantie erstetzte Ersatzteile oder Rahmen. Die Garantie gilt ab Erwerbsdatum/1. Inverkehrssetzungsdatum und kann nicht verlängert werden.
Auf ausgewiesene oder offensichtliche Occasions Fahrzeuge gelten folgende Garantiebstimmungen sofern diese nicht mehr in der Herstellergarantie stehen:
Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Generell gelten 3 Monate Garantie ab Rechnungsdatum sofern nicht anders vereinbart.
10. Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages verursacht wurde, sofern uns ein Verschulden trifft. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen Waren entstehen.
11. Weitere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzele Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktrittsrecht ist wegbedungen. Hat ein Kunde einen gültigen Kaufvertrag für ein Fahrzeug oder ein Zubehör abgeschlossen ist kein Rücktritt mehr möglich. Wir werden uns aber hier für den Kunden nach möglichkeit einsetzten und mit Ihm eine Lösung suchen.
Wir beahlten uns das Recht vor, unsere Aufwände bei einer Einigung in Rechung zu stellen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. (Gerichtsstand Hochdorf)
Sager-2Rad AG
Rüeggisingerstrasse 14
6020 Emmenbrücke
Ort, Datum: Emmenbrücke, den 25.01.2023